Abklärungen
Die BFK Thun unterstützt Menschen mit einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung bei der beruflichen Standortbestimmung und Integration ins Erwerbsleben. Im Auftrag der Invalidenversicherung führt sie Eignungs- und Leistungsabklärungen für Büro- und Dienstleistungsberufe durch.
Ziele
Ziel ist eine Einschätzung der arbeitsrelevanten Fach- und Methoden-Kompetenzen, sowie der sozialen und persönlichen Kompetenzen und der individuellen Leistungsfähigkeit. Die Abklärung prüft die Voraussetzungen für weitere Eingliederungsmassnahmen im Hinblick auf den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt.
Inhalte
- Grundarbeitsfertigkeiten, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit einschätzen
- fachliche Kenntnisse im kaufmännischen Bereich überprüfen und erweitern
- Anwenderkenntnisse der gängigen EDV-Programme vertiefen (MS Office)
- soziale und persönliche Kompetenzen fördern und weiterentwickeln
- Bewerbungsunterlagen vorbereiten und Vorstellungsgespräche üben
- berufliche Perspektiven erarbeiten und Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess planen
- regelmässige Standortgespräche mit einem persönlich zugeteilten Coach der BFK
Arbeitsweise und Verlauf
Die BFK arbeitet nach lösungs- und ressourcenorientierten Grundsätzen. Sie richtet sich gezielt an den individuellen Voraussetzungen und Fragestellungen der versicherten Personen aus. Die BFK arbeitet mit IV-Eingliederungsfachpersonen zusammen und hat in Absprache mit der versicherten Person Kontakt mit weiteren involvierten Stellen und Therapieangeboten.
Abklärung der Eingliederungsfähigkeit
Abklärung der Arbeits- und Eingliederungsfähigkeit, sowie Ermitteln der Ressourcen und des Belastbarkeitsprofils.
Dauer: 4 Wochen
Abklärung im Rahmen der Berufsberatung
Ressourcenorientierte Begleitung bei der beruflichen Integration, Ermitteln und Fördern der Ressourcen, Erfassen der beeinträchtigungsbedingten Einschränkungen, sowie Empfehlungen für sinnvolle nächste Massnahmen.
Dauer: 1 bis 3 Monate
Die Öffnungszeiten der BFK sind:
08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Individuelle Pensen und Arbeitszeiten sind in Absprache mit der IV möglich.